Skip links

In 5 Schritten zu gesünderen Füßen - dank NEWMOVE©-Einlagen


1. Individuelle Beratung

1. Individuelle Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären bei einem vertrauensvollen Gespräch Ihre Fragen und alle Details für eine reibungslose Abwicklung.

2. Die Messung

2. Die Messung

Diese kann auf verschiedenste Arten erfolgen. Welche für Sie individuell am besten geeignet ist, wird bei der Beratung festgelegt.

3. Die Analyse

3. Die Analyse

Bei der Messung erhalten wir detaillierte Informationen über Ihre Füße. Werden Einlagen benötigt, fließen diese Infor­mationen in die Fertigung ein.

4. Die Fertigung

4. Die Fertigung

Ihre Einlagen werden in unserer mo­dernen Werkstatt über CNC individuell für Sie hergestellt. Ausgewählte Materialien sorgen für höchste Qualität.

5. Probetragen / Anpassung

5. Probetragen / Anpassung

Ihre Einlagen werden auf Ihre Schuhe abgestimmt und Sie erhalten Infor­mationen über Pflege und Einsatz.

oder direkt…

Die NEWMOVE©-Einlagen im Überblick


FAQ - Häufige Fragen zu den NEWMOVE©-Einlagen


Mit der richtigen NEWMOVE©-Einlage können Sie Ihre Füße wohltuend entlasten. Die Reduzierung von Schmerzen und die Korrektur von Fehlstellungen können Ihre gesamte Körperstatik positiv beeinflussen. Für die Fertigung Ihrer individuellen NEWMOVE©-Einlagen setzen wir neueste Technologien und geprüfte Materialien ein. Von der Analyse bis zu CNC-gefrästen Einlagen erhalten Sie bei uns eine individuelle Versorgung. Immer begleitet mit der optimalen Beratung – kompetent und zuverlässig. Das NEWMOVE©-Einlagenkonzept erhalten Sie nur in Ihrem Küßner Gesunde Schuhe Fachgeschäft!
Entdecken Sie Bewegung neu und finden Sie Ihre spezielle NEWMOVE©-Einlage bei einer individuellen Beratung.

Grundsätzlich sollten Ihre Schuhe geeignet sein für lose Einlagen, allerdings sind die Anforderungen im Sportbereich andere als bei einem schicken Schuh für den Abend oder bei speziellen Arbeitsschuhen. Daher ist es empfehlenswert, für diese Bereiche eine auf die Anforderungen abgestimmte NEWMOVE©-Einlage zu nutzen.

Aus diesem Grund können Sie ein Wechselpaar vom Kostenträger erhalten. Für uns ist es wichtig, Ihnen zu der bestmöglichen Versorgung zu verhelfen – vorwiegend in den Schuhen, die Sie die meiste Zeit am Tag tragen.

Die Regelung der BGR 191* schreibt vor, dass in Arbeits- und Sicherheitsschuhen nur baumustergeprüfte Einlagen eingelegt werden dürfen. Daher ist die bisherige Vorgehens­weise, private Einlagen in Arbeits- und Sicherheitsschuhen zu tragen, nicht mehr zulässig.

Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Arbeits- und Sicherheitsschuhe wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappe erhalten bleiben. Hier können wir mit speziell entwickelten Einlagen für Arbeits- und Sicherheitsschuhe nach BGR 191* helfen!

Orthopädische Einlagen für Arbeits- und Sicherheitsschuhe erfordern spezielle Rahmen­bedingungen. Die Einlagen müssen antistatisch und antibakteriell wirken. Die von uns verwendeten Einlagen erfüllen diese Anforderungen. Außerdem bieten wir Ihnen für die Einlagenversorgung zertifizierte Arbeits- und Sicherheitsschuhe an. Sie benötigen noch weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne.

* BGR 191 = Berufsgenossenschaftliche Regel für die Benutzung von Fuß- und Beinschutz.

Liegen permanente Beschwerden vor, ist eine genaue Analyse des Laufverhaltens oder eine statische Analyse die Basis für eine weitere Versorgung. Dabei erkennen unsere NEWMOVE©-Einlagenexperten, ob und vor allem welche Fehlstellungen oder -haltungen vorliegen und ob Sie die zu Ihnen passenden Schuhe tragen. Sehr oft lassen sich die Beschwerden durch passende Schuhe und Einlagen beheben.

Standardeinlagen

Standardeinlagen sind industriell vorgefertigte Einlagen, die auf die medizinisch notwendige Diagnose beschränkt sind, und entsprechen nicht Ihrer individuellen Fußform.

Individuelle Einlagen

Individuelle NEWMOVE©-Einlagen hingegen werden genau für den jeweiligen Fuß hergestellt und spezifisch für den gewünschten Einsatzbereich optimiert. Sie besitzen eine höhere Qualität in der Wirkung und im Laufkomfort.

Als privat Versicherter bezahlen Sie die Einlagen direkt bei uns und können die Rechnung mit Rezept dann entsprechend einreichen.

Als gesetzlich Versicherter einer Krankenkasse ist ein Rezept über orthopädische Einlagen notwendig, damit die Krankenkasse Kosten übernehmen kann. Sollten Sie noch kein Rezept haben, erhalten Sie von uns eine Empfehlung, die Sie dann bei Ihrem Arzt abge­ben können. Die von Ihnen zu tragende gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens 5,– €, maximal aber 10,– € je nach Kassenpreis. Dafür erhalten Sie Standardeinlagen.

Es besteht allerdings immer auch die Möglichkeit, mittels eines Qualitätsaufschlags individuell gefertigte NEWMOVE©-Einlagen zu erhalten. Diese Investition lohnt sich, denn individuelle NEWMOVE©-Einlagen sind einzigartig auf die Bedürfnisse, Anwendungsbereiche und vor allem Ihre Fußform abgestimmt und werden nach genauer Analyse speziell nur für Sie produziert.

Im Gegensatz zu den industriell gefertigten Standardmodellen bieten die individuellen NEWMOVE©-Einlagen höchsten Tragekomfort und Passgenauigkeit entsprechend den individuellen Gegebenheiten.

Der Qualitätsaufschlag für Ihre hochwertige persönliche NEWMOVE©-Einlage richtet sich nach dem gewünschten Modell, die Kassenleistung für das Standardmodell wird dabei angerechnet.

Wenn Sie noch Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an unsere kompetenten Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen gerne!

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie uns!